AGB & Erläuterungen
- Check In: Check-in Zeiten sind von 13:00 bis 18:00 (Bitte beachten sie wenn sie HP gebucht haben und nach 16:30 Uhr ankommen, sollten Sie sich telefonisch oder per Mail vorher melden um das Menü auszuwählen. Da nach 16:30 Uhr das Menü von der Küche fixiert wird und keine Auswahl mehr möglich ist!)
- Falls Sie nach 18:00 Uhr anreisen, bitten wir Sie ebenfalls vorher Kontakt mit uns aufzunehmen, damit wir Sie über die Handhabung informieren können.
- Check out: Check-out Zeiten sind von 7:00 bis 10:30 Uhr. (Bitte beachten Sie das ein Check-out vor 8:00 eine Bezahlung der Rechnung am Vortag erfordert, da die Rezeption erst ab 8:00 Uhr besetzt ist!)
- Ein Late-Check-out ist nur mit vorheriger Absprache und bis spätestens 11:30 Uhr möglich
- Rezeption besetzt von 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr (im Winter), 8:00 Uhr bis 23:00 Uhr (Sommer)
- Hotel-Eingangsportal (Öffnungszeiten) geöffnet von 7:00 bis 22:00 Uhr (Winter), 7:00 bis 23:00 Uhr (Sommer) Kein Nachtportier vorhanden. Bei fernbleiben nach den Schließung bitte vorher informieren an der Rezeption.
- A la Carte Restaurant: Warme Küche gibt es von Mittwoch-Samstag von 17:30 bis 20:30 und an Sonn- und Feiertagen von 12:00 bis 14:00 & 17:30 bis 18:00 Uhr(Bitte beachten Sie wenn Sie Frühstück gebucht haben, dass Montags und Dienstags das A la Carte-Restaurant geschlossen ist und Ihnen nur die Option auf HP an diesen 2 Tagen gibt.)
- HP-Abendessen Mittwoch bis Sonntag 18:00 bis 20:00 Uhr, Montag und Dienstag 18:00 bis 19:30
- Gemäß den Richtlinien der Regierung zur Eindämmung des Coronavirus (COVID-19) könnte diese Unterkunft während des Zeitraums, für den diese Richtlinien gelten, zusätzliche Dokumente der Gäste verlangen, um deren Identität, Reiseroute und andere relevante Informationen zu prüfen.
- Wegen des Coronavirus (COVID-19) sind die Spa- und Fitnesseinrichtungen in dieser Unterkunft nicht verfügbar bzw. nur auf Anfrage
- Wegen des Coronavirus (COVID-19) wurden in dieser Unterkunft zusätzliche Sicherheits- und Hygienemaßnahmen unternommen.
- Badestrand
- 1. Kärntner Erlebnispark + Erlebnisbad & Ruhebad
- Sonnenliegen und Sonnenschirme
- Massagen
- Terrassen mit Seeblick und einem wunderschönes großes Biotop mit Wasserfall, für angenehme Stunden
- Großer Garten mit Spielplatz und Trampolin
- Beheizter Skiraum mit Skischuhwärmer
- Babyfon und Babyausstattung
- Freier Eintritt in Erlebnispark/Erlebnisbad/Ruhebad Strandbad am See inclusive eigene Sonnenliegen und Sonnenschirme und Tretboot
- Freier Eintritt in das Hunde-Strandbad (Incl. Bademöglichkeit für Ihren 4-Beinigen Begleiter)
- Massagen jeglicher Art von der Chefin persönlich auf Vorbestellung möglich
- Freie Parkplätze und auf Anfrage Unterstellmöglichkeiten für Autos und Motorräder gegen Gebühr
- Skikartenservice
- Jeden Tag 4 4-Gängemenüs (2 Fleischgerichte, 1 Fischgericht und 1 Fleischlos-Gericht) plus Salatbuffet und 2 Kindermenüs a 3 Gänge plus Salatbuffet zur Auswahl
- Geführte Aktivitäten auf Anfrage (biken, wandern, klettern, Canyoning, raften, Schneeschuhwandern, Bergsteigen, rodeln, reiten, jegliche Funsportarten, etc. egal nach was Ihnen der Sinn steht wir tun unser Bestes um Ihnen ihren Wunsch zu erfüllen.
unsere Region bietet Ihnen innerhalb einer Autostunde viele Freizeitaktivitäten. - Unser Standort macht uns auch als Ausflugsbasis sehr attraktiv besonders für Motorradfahrer, oder auch wenn Sie nur ans Meer wollen welches von uns aus in 1,5 Stunden zu erreichen ist.
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie (im Folgenden
„AGBH 2006“) ersetzen die bisherigen ÖHVB in der Fassung vom 23. September 1981.
1.2 Die AGBH 2006 schließen Sondervereinbarungen nicht aus. Die AGBH 2006
sind gegenüber im Einzelnen getroffenen Vereinbarungen subsidiär.
§ 2 Begriffsdefinitionen
2.1 Begriffsdefinitionen:
„Beherberger“: Ist eine natürliche oder juristische
Person, die Gäste gegen Entgelt beherbergt.
„Gast“: Ist eine natürliche Person, die Beherbergung in Anspruch nimmt. Der Gast
ist in der Regel zugleich Vertragspartner. Als Gast gelten auch jene Personen, die mit dem Vertragspartner anreisen (zB Familienmitglieder, Freunde etc).
„Vertragspartner“: Ist eine natürliche oder juristische Person des In- oder Auslandes, die als
Gast oder für einen Gast einen Beherbergungsvertrag abschließt.
„Konsument“ und
„Unternehmer“: Die Begriffe sind im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes 1979 idgF zu
verstehen.
„Beherbergungsvertrag“: Ist der zwischen dem Beherberger und
dem Vertragspartner abgeschlossene
Vertrag, dessen Inhalt in der Folge näher geregelt wird.
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§ 3 Vertragsabschluss – Anzahlung
3.1 Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Vertragspartners durch den Beherberger zustande. Elektronische Erklärungen gelten
als zugegangen, wenn die Partei, für die sie bestimmt sind, diese unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann, und der Zugang zu den bekannt gegebenen Geschäftszeiten des Beherbergers erfolgt.
3.2 Der Beherberger ist berechtigt, den
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§ 5 Rücktritt vom Beherbergungsvertrag – Stornogebühr
Rücktritt durch den Beherberger
5.1 Sieht der Beherbergungsvertrag eine Anzahlung vor und wurde die Anzahlung
vom Vertragspartner nicht fristgerecht geleistet, kann der Beherberger ohne
Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zurücktreten.
5.2 Falls der Gast bis 18.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, besteht keine Beherbergungspflicht, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.
5.3 Hat der Vertragspartner eine Anzahlung (siehe 3.3) geleistet, so bleiben dagegen
die Räumlichkeiten bis spätestens 12.00 Uhr des dem vereinbarten Ankunftstages
folgenden Tag reserviert. Bei Vorauszahlung von mehr als vier Tagen, endet die
Beherbergungspflicht ab 18 Uhr des vierten Tages, wobei der Ankunftstag als
erster Tag gerechnet wird, es sei denn, der Gast gibt einen späteren Ankunftstag
bekannt.
5.4 Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Vertragspartners
kann der Beherbergungsvertrag durch den Beherberger, aus sachlich gerechtfertigten Gründen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart, durch einseitige
Erklärung aufgelöst werden.
Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühr
5.5 Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der
Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.
5.6 Außerhalb des im § 5.5. festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige
Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren
möglich:
– bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 % vom gesamten Arrangementpreis;
– bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % vom gesamten Arrangementpreis;
– in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % vom gesamten Arrangementpreis.
bis 3 Monate keine Stornogebühren
3 Monate bis 1 Monat 40 %
1 Monat bis 1 Woche 70 %
In der letzten Woche 90 %
Behinderungen der Anreise
5.7 Kann der Vertragspartner am Tag der Anreise nicht im Beherbergungsbetrieb
erscheinen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (zB extremer Schneefall, Hochwasser etc) sämtliche Anreisemöglichkeiten unmöglich
sind, ist der Vertragspartner nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die Tage der Anreise zu bezahlen.
5.8 Die Entgeltzahlungspflicht für den gebuchten Aufenthalt lebt ab Anreisemöglichkeit wieder auf, wenn die Anreise innerhalb von drei Tagen wieder möglich
wird.
§ 6 Beistellung einer Ersatzunterkunft
6.1 Der Beherberger kann dem Vertragspartner bzw den Gästen eine adäquate Ersatzunterkunft (gleicher Qualität) zur Verfügung stellen, wenn dies dem Vertragspartner zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.
6.2 Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum
(die Räume) unbenutzbar geworden ist (sind), bereits einquartierte Gäste ihren
Aufenthalt verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen.
6.3 Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten des Beherbergers.
§ 7 Rechte des Vertragspartners
7.1 Durch den Abschluss eines Beherbergungsvertrages erwirbt der Vertragspartner
das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume, der Einrichtungen
des Beherbergungsbetriebes, die üblicher Weise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind, und auf die übliche Bedienung.
Der Vertragspartner hat seine Rechte gemäß allfälligen Hotel- und/oder Gästerichtlinien (Hausordnung) auszuüben.
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§ 8 Pflichten des Vertragspartners
8.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, spätestens zum Zeitpunkt der Abreise das
vereinbarte Entgelt zuzüglich etwaiger Mehrbeträge, die auf Grund gesonderter
Leistungsinanspruchnahme durch ihn und/oder die ihn begleitenden Gästen entstanden sind zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer zu bezahlen.
8.2 Der Beherberger ist nicht verpflichtet, Fremdwährungen zu akzeptieren. Akzeptiert der Beherberger Fremdwährungen, werden diese nach Tunlichkeit zum Tageskurs in Zahlung genommen. Sollte der Beherberger Fremdwährungen oder
bargeldlose Zahlungsmittel akzeptieren, so trägt der Vertragspartner alle damit
zusammenhängenden Kosten, etwa Erkundigungen bei Kreditkartenunternehmungen, Telegramme, usw.
8.3 Der Vertragspartner haftet dem Beherberger gegenüber für jeden Schaden, den er
oder der Gast oder sonstige Personen, die mit Wissen oder Willen des Vertragspartners Leistungen des Beherbergers entgegennehmen, verursachen.
§ 9 Rechte des Beherbergers
9.1 Verweigert der Vertragspartner die Bezahlung des bedungenen Entgelts oder ist
er damit im Rückstand, so steht dem Beherberger das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht gemäß § 970c ABGB sowie das gesetzliche Pfandrecht gem § 1101
ABGB an den vom Vertragspartner bzw dem vom Gast eingebrachten Sachen zu.
Dieses Zurückbehaltungs- oder Pfandrecht steht dem Beherberger weiters zur Sicherung seiner Forderung aus dem Beherbergungsvertrag, insbesondere für Verpflegung, sonstiger Auslagen, die für den Vertragspartner gemacht wurden und
für allfällige Ersatzansprüche jeglicher Art zu.
9.2 Wird das Service im Zimmer des Vertragspartners oder zu außergewöhnlichen
Tageszeiten (nach 20,00 Uhr und vor 6,00 Uhr) verlangt, so ist der Beherberger
berechtigt, dafür ein Sonderentgelt zu verlangen. Dieses Sonderentgelt ist jedoch
auf der Zimmerpreistafel auszuzeichnen. Der Beherberger kann diese Leistungen
aus betrieblichen Gründen auch ablehnen.
9.3 Dem Beherberger steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw Zwischenabrechung seiner Leistung zu.
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§ 10 Pflichten des Beherbergers
10.1 Der Beherberger ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in einem seinem
Standard entsprechenden Umfang zu erbringen.
10.2 Auszeichnungspflichtige Sonderleistungen des Beherbergers, die nicht im Beherbergungsentgelt inbegriffen sind, sind beispielhaft:
a) Sonderleistungen der Beherbergung, die gesondert in Rechnung gestellt
werden können, wie die Bereitstellung von Salons, Sauna, Hallenbad,
Schwimmbad, Solarium, Garagierung usw;
b) für die Bereitstellung von Zusatz- bzw Kinderbetten wird ein ermäßigter
Preis berechnet.
§ 11 Haftung des Beherbergers für Schäden an eingebrachten Sachen
11.1 Der Beherberger haftet gemäß §§ 970 ff ABGB für die vom Vertragspartner eingebrachten Sachen. Die Haftung des Beherbergers ist nur dann gegeben, wenn
die Sachen dem Beherberger oder den vom Beherberger befugten Leuten übergeben oder an einen von diesen angewiesenen oder hiezu bestimmten Ort gebracht
worden sind. Sofern dem Beherberger der Beweis nicht gelingt, haftet der Beherberger für sein eigenes Verschulden oder das Verschulden seiner Leute sowie der
aus- und eingehende Personen. Der Beherberger haftet gemäß § 970 Abs 1
ABGB höchstens bis zu dem im Bundesgesetz vom 16. November 1921 über die
Haftung der Gastwirte und anderer Unternehmer in der jeweils geltenden Fassung
festgesetzten Betrag. Kommt der Vertragspartner oder der Gast der Aufforderung
des Beherbergers, seine Sachen an einem besonderen Aufbewahrungsort zu hinterlegen nicht unverzüglich nach, ist der Beherberger aus jeglicher Haftung befreit. Die Höhe einer allfälligen Haftung des Beherbergers ist maximal mit der
Haftpflichtversicherungssumme des jeweiligen Beherbergers begrenzt. Ein Verschulden des Vertragspartners oder Gastes ist zu berücksichtigen.
11.2 Die Haftung des Beherbergers ist für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Ist
der Vertragspartner ein Unternehmer wird die Haftung auch für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der Vertragspartner die Beweislast
für das Vorliegen des Verschuldens. Folgeschäden oder indirekte Schäden sowie
entgangene Gewinne werden keinesfalls ersetzt.
11.3 Für Kostbarkeiten, Geld und Wertpapiere haftet der Beherberger nur bis zum Betrag von derzeit € 550,–. Der Beherberger haftet für einen darüber hinausgehenden Schaden nur in dem Fall, dass er diese Sachen in Kenntnis ihrer Beschaffenheit zur Aufbewahrung übernommen hat oder in dem Fall, dass der Schaden von
ihm selbst oder einen seiner Leute verschuldet wurde. Die Haftungsbeschränkung
gemäß 12.1 und 12.2 gilt sinngemäß.
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11.4 Die Verwahrung von Kostbarkeiten, Geld und Wertpapieren kann der Beherberger ablehnen, wenn es sich um wesentlich wertvollere Gegenstände handelt, als
Gäste des betreffenden Beherbergungsbetriebes gewöhnlich in Verwahrung geben.
11.5 In jedem Fall der übernommenen Aufbewahrung ist die Haftung ausgeschlossen,
wenn der Vertragspartner und/oder Gast den eingetretenen Schaden ab Kenntnis
nicht unverzüglich dem Beherberger anzeigt. Überdies sind diese Ansprüche innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis oder möglicher Kenntnis durch den Vertragspartner bzw Gast gerichtlich geltend zu machen; sonst ist das Recht erloschen.
§ 12 Haftungsbeschränkungen
12.1 Ist der Vertragspartner ein Konsument, wird die Haftung des Beherbergers für
leichte Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Personenschäden, ausgeschlossen.
12.2Ist der Vertragspartner ein Unternehmer, wird die Haftung des Beherbergers für
leichte und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der Vertragspartner die Beweislast für das Vorliegen des Verschuldens. Folgeschäden,
immaterielle Schäden oder indirekte Schäden sowie entgangene Gewinne werden
nicht ersetzt. Der zu ersetzende Schaden findet in jedem Fall seine Grenze in der
Höhe des Vertrauensinteresses.
§ 13 Tierhaltung
13.1 Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Beherbergers und allenfalls
gegen eine besondere Vergütung in den Beherbergungsbetrieb gebracht werden.
13.2 Der Vertragspartner, der ein Tier mitnimmt, ist verpflichtet, dieses Tier während
seines Aufenthaltes ordnungsgemäß zu verwahren bzw zu beaufsichtigen oder
dieses auf seine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw beaufsichtigen zu
lassen.
13.3 Der Vertragspartner bzw Gast, der ein Tier mitnimmt,
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13.4 Der Vertragspartner bzw sein Versicherer haften dem Beherberger gegenüber zur
ungeteilten Hand für den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten. Der Schaden umfasst insbesondere auch jene Ersatzleistungen des Beherbergers, die der
Beherberger gegenüber Dritten zu erbringen hat.
13.5 In den Salons, Gesellschafts-, Restauranträumen und Wellnessbereichen dürfen
sich Tiere nicht aufhalten.
§ 14 Verlängerung der Beherbergung
14.1 Der Vertragspartner hat keinen Anspruch darauf, dass sein Aufenthalt verlängert
wird. Kündigt der Vertragspartner seinen Wunsch auf Verlängerung des Aufenthalts rechtzeitig an, so kann der Beherberger der Verlängerung des Beherbergungsvertrages zustimmen. Den Beherberger trifft dazu keine Verpflichtung.
14.2 Kann der Vertragspartner am Tag der Abreise den Beherbergungsbetrieb nicht
verlassen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (zB extremer
Schneefall, Hochwasser etc) sämtliche Abreisemöglichkeiten gesperrt oder nicht
benutzbar sind, so wird der Beherbergungsvertrag für die Dauer der Unmöglichkeit der Abreise automatisch verlängert. Eine Reduktion des Entgelts für diese
Zeit ist allenfalls nur dann möglich, wenn der Vertragspartner die angebotenen
Leistungen des Beherbergungsbetriebes infolge der außergewöhnlichen Witterungsverhältnisse nicht zur Gänze nutzen kann. Der Beherberger ist berechtigt
mindestens jenes Entgelt zu begehren, das dem gewöhnlich verrechneten Preis in
der Nebensaison entspricht.
§ 15 Beendigung des Beherbergungsvertrages – Vorzeitige Auflösung
15.1 Wurde der Beherbergungsvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, so endet er
mit Zeitablauf.
15.2 Reist der Vertragspartner vorzeitig ab, so ist der Beherberger berechtigt, das volle
vereinbarte Entgelt zu verlangen. Der Beherberger wird in Abzug bringen, was er
sich infolge der Nichtinanspruchnahme seines Leistungsangebots erspart oder
was er durch anderweitige Vermietung der bestellten Räume erhalten hat. Eine
Ersparnis liegt nur dann vor, wenn der Beherbergungsbetrieb im Zeitpunkt der
Nichtinanspruchnahme der vom Gast bestellten Räumlichkeiten vollständig ausgelastet ist und die Räumlichkeit auf Grund der Stornierung des Vertragspartners
an weitere Gäste vermietet werden kann. Die Beweislast der Ersparnis trägt der
Vertragspartner.
15.3 Durch den Tod eines Gastes endet der Vertrag mit dem Beherberger.
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15.4 Wurde der Beherbergungsvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, so können
die Vertragsparteien den Vertrag, bis 10.00 Uhr des dritten Tages vor dem beabsichtigten Vertragsende, auflösen.
15.5 Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung
aus wichtigem Grund aufzulösen, insbesondere wenn der Vertragspartner bzw
der Gast
a) von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder
durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen, dem Eigentümer, dessen Leute oder den im Beherbergungsbetrieb wohnenden Dritten gegenüber das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegenüber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit
schuldig macht;
b) von einer ansteckenden Krankheit oder eine Krankheit, die über die Beherbergungsdauer hinausgeht, befallen wird oder sonst pflegedürftig wird;
c) die vorgelegten Rechnungen bei Fälligkeit innerhalb einer zumutbar gesetzten Frist (3 Tage) nicht bezahlt.
15.6 Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendes Ereignis
(zB Elementarereignisse, Streik, Aussperrung, behördliche Verfügungen etc)
unmöglich wird, kann der Beherberger den Beherbergungsvertrag jederzeit ohne
Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen, sofern der Vertrag nicht bereits nach
dem Gesetz als aufgelöst gilt, oder der Beherberger von seiner Beherbergungspflicht befreit ist. Etwaige Ansprüche auf Schadenersatz etc des Vertragspartners
sind ausgeschlossen.
§ 16 Erkrankung oder Tod des Gastes
16.1 Erkrankt ein Gast während seines Aufenthaltes im Beherbergungsbetrieb, so wird
der Beherberger über Wunsch des Gastes für ärztliche Betreuung sorgen. Ist Gefahr in Verzug, wird der Beherberger die ärztliche Betreuung auch ohne besonderen Wunsch des Gastes veranlassen, dies insbesondere dann, wenn dies notwendig ist und der Gast hiezu selbst nicht in der Lage ist.
16.2 Solange der Gast nicht in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen oder die Angehörigen des Gastes nicht kontaktiert werden können, wird der Beherberger auf
Kosten des Gasten für ärztliche Behandlung sorgen. Der Umfang dieser Sorgemaßnahmen endet jedoch in dem Zeitpunkt, in dem der Gast Entscheidungen
treffen kann oder die Angehörigen vom Krankheitsfall benachrichtigt worden
sind.
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16.3 Der Beherberger hat gegenüber dem Vertragspartner und dem Gast oder bei Todesfall gegen deren Rechtsnachfolger insbesondere für folgende Kosten Ersatzansprüche:
a) offene Arztkosten, Kosten für Krankentransport, Medikamente und Heilbehelfe
b) notwendig gewordene Raumdesinfektion,
c) unbrauchbar gewordene Wäsche, Bettwäsche und Betteinrichtung, anderenfalls für die Desinfektion oder gründliche Reinigung all dieser Gegenstände,
d) Wiederherstellung von Wänden, Einrichtungsgegenständen, Teppichen usw,
soweit diese im Zusammenhang mit der Erkrankung oder den Todesfall verunreinigt oder beschädigt wurden,
e) Zimmermiete, soweit die Räumlichkeit vom Gast in Anspruch genommen
wurde, zuzüglich allfälliger Tage der Unverwendbarkeit der Räume wegen
Desinfektion, Räumung o. ä,
f) allfällige sonstige Schäden, die dem Beherberger entstehen.
§ 17 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl
17.1 Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Beherbergungsbetrieb gelegen ist.
17.2 Dieser Vertrag unterliegt österreichischem formellen und materiellen Recht unter
Ausschluss der Regeln des Internationalen Privatrechts (insb IPRG und EVÜ)
sowie UN-Kaufrecht.
17.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist im zweiseitigen Unternehmergeschäft der Sitz
des Beherbergers, wobei der Beherberger überdies berechtigt ist, seine Rechte
auch bei jedem anderem örtlichem und sachlich zuständigem Gericht geltend zu
machen.
17.4 Wurde der Beherbergungsvertrag mit einem Vertragspartner, der Verbraucher ist
und seinen Wohnsitz bzw gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat, geschlossen, können Klagen gegen den Verbraucher ausschließlich am Wohnsitz, am gewöhnlichen Aufenthaltsort oder am Beschäftigungsort des Verbrauchers eingebracht werden.
17.5 Wurde der Beherbergungsvertrag mit einem Vertragspartner, der Verbraucher ist
und seinen Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (mit Ausnahme Österreichs), Island, Norwegen oder der Schweiz, hat, ist das für den
Wohnsitz des Verbrauchers für Klagen gegen den Verbraucher örtlich und sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig.
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§ 18 Sonstiges
18.1 Sofern die obigen Bestimmungen nichts Besonderes vorsehen, beginnt der Lauf
einer Frist mit Zustellung des die Frist anordnenden Schriftstückes an die Vertragspartner, welche die Frist zu wahren hat. Bei Berechnung einer Frist, welche
nach Tagen bestimmt ist, wird der Tag nicht mitgerechnet, in welchen der Zeitpunkt oder die Ereignung fällt, nach der sich der Anfang der Frist richten soll.
Nach Wochen oder Monaten bestimmte Fristen beziehen sich auf denjenigen Tage der Woche oder des Monates, welcher durch seine Benennung oder Zahl dem
Tage entspricht, von welchem die Frist zu zählen ist. Fehlt dieser Tag in dem
Monat, ist der in diesem Monat letzte Tag maßgeblich.
18.2 Erklärungen müssen dem jeweils anderen Vertragspartner am letzten Tag der
Frist (24 Uhr) zugegangen sein.
18.3 Der Beherberger ist berechtigt, gegen Forderung des Vertragspartners mit eigenen Forderungen aufzurechnen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Beherbergers aufzurechnen, es sei denn,
der Beherberger ist zahlungsunfähig oder die Forderung des Vertragspartners ist
gerichtlich festgestellt oder vom Beherberger anerkannt.
18.4 Im Falle von Regelungslücken gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.
Neue Stornorichtlinien aufgrund der Corona-Maßnahmen
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Wegen des Coronavirus (COVID-19) hat diese Unterkunft Maßnahmen unternommen, um die Sicherheit der Gäste und des Personals zu gewährleisten. Bestimmte Services und Einrichtungen könnten daher nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehen.
- Gemäß den Richtlinien der Regierung zur Eindämmung des Coronavirus (COVID-19) könnte diese Unterkunft während des Zeitraums, für den diese Richtlinien gelten, zusätzliche Dokumente der Gäste verlangen, um deren Identität, Reiseroute und andere relevante Informationen zu prüfen.
- Wegen des Coronavirus (COVID-19) sind die Spa- und Fitnesseinrichtungen in dieser Unterkunft nicht verfügbar bzw. nur auf Anfrage sobald die Zahlen steigen und die Ansteckungsgefahr zunimmt.
- Wegen des Coronavirus (COVID-19) wurden in dieser Unterkunft zusätzliche Sicherheits- und Hygienemaßnahmen unternommen.
- alternativ bieten wir Ihnen den Abschluss einer Reisestornoversicherung die auch Corona abdeckt an.
- fragen Sie nach der Reisestornoversicherung. Sie können diese Versicherung selbst abschließen oder buchen Sie einfach dazu.
Reguläre Stornorichtlinien
- Stornierung bis 3 Monat vor Anreise kostenlos
- Stornierung bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 % vom gesamten Arrangementpreis;
- Stornierung bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % vom gesamten Arrangementpreis;
- Stornierung in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % vom gesamten Arrangementpreis.
- Ab 2 Tagen vor Anreise 100 % der Summe des gebuchten Aufenthaltes wenn keine Weitervermittlung möglich ist
Corona Stornobedingungen
Im Falle einer Einstufung als Hochrisikogebiet gelten kostenfreie Stornierungen bis 14 Tage vor Anreise!
Im Falle eines Lock Downs gilt die kostenfreie Stornierung!
Diese Maßnahmen beziehen sich auf unseren Standort und unsere Region!
- Wochenpauschalen verstehen sich pro Person mit ¾ Verwöhnpension. Kinder im Zimmer der Eltern bis 3 Jahre frei.
- Wochenpauschalen ist ein Getränk zum Essen frei.
Kärntnerhof-Verwöhn-Pension:- Täglich reichhaltiges Frühstücksbuffet mit vielen Brot und Gebäcksorten, Früchte und Gemüse, Croissants, Aufstrichen, Käse- und Wurstvariationen, frisches Ham&Egg, frisches Rührei, gekochte Eier, Nespressomaschine, verschiedene Müslisorten, verschiedene Säfte, Frühstück für Frühaufsteher oder Langschläfer
- Kuchen mit Café und Tee von 15:00 bis 17:00 Uhr Abendessen mit 4 Menüs, mit 4 Gängen und Salatbuffet und 2 Kindermenüs zur Auswahl
- Abwechslungsreiches Wochenprogramm
Bademantel, Saunatücher, Wellnessbereichbenützung mit 3 verschiedenen Saunen, Massage in manchen Pauschalangeboten inkludiert oder auf Anfrage möglich! - Kostenlose Parkplätze für PKW und Motorräder , Badestrand, Erlebnispark, Sonnenliegen, Sonnenschirme, u. Wanderprogramm
- Aufpreis Kind ab 3 Jahren im Zimmer der Eltern mit Verpflegung € 40%/Tag
- Aufpreis auf HP € 20,00
- Aufpreis bei Aufenthalt von 1 Nacht € 15,00
- Aufpreis Einzelzimmer € 25,00
- Aufpreis für Tiere ohne Verpflegung € 17,00
- Abzug Halbpension € 10,00
- Gratis Parkplatz
- Aufpreis gesicherter Parkplatz € 10,00/Tag
- Parkplatz im Carport € 25,00/Tag
- E-Ladestation € 15/Aufladung
- Aufpreis Gluten/Vegan/Laktose etc. € 15,00/Tag
*Alle Preise verstehen sich pro Person | ohne Orts- und Nächtigungstaxe
*inclusive gratis W-Lan im Zimmer und Hotelbereich
Änderungen der Preise der einzelnen Leistungen vorbehalten!
- täglichen gratis Eintritt in den 1. Kärntner Erlebnispark
- täglichen gratis Eintritt in das Erlebnis-Bad und/oder Ruhebad
- gratis Tretboot
- gratis Tennis
- Bademantel & Badehandtuch
- täglich Kaffee & Kuchen (Nachmittagssnack) im Hotel oder in der Seetaverne
- Spezial-Tage
- Hotelprogramm (Wanderungen, Biketouren, etc)
- Abendessen mit 4 Wahlmenmüs (4 Gänge & Salatbuffet)
- Abendessen mit 2 Kindermenüs (3 Gänge & Salatbuffet)
- täglich incl. 1. Getränk zum Essen gratis/Person
- reichhaltiges Frühstücksbuffet
- Nachmittags Kaffee & Kuchen
- inclusive Nutzung aller Angebote & Leistungen im Hotel
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Wegen des Coronavirus (COVID-19) hat diese Unterkunft Maßnahmen unternommen, um die Sicherheit der Gäste und des Personals zu gewährleisten. Bestimmte Services und Einrichtungen könnten daher nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehen.
- Gemäß den Richtlinien der Regierung zur Eindämmung des Coronavirus (COVID-19) könnte diese Unterkunft während des Zeitraums, für den diese Richtlinien gelten, zusätzliche Dokumente der Gäste verlangen, um deren Identität, Reiseroute und andere relevante Informationen zu prüfen.
- Wegen des Coronavirus (COVID-19) sind die Spa- und Fitnesseinrichtungen in dieser Unterkunft nicht verfügbar bzw. nur auf Anfrage
- Wegen des Coronavirus (COVID-19) wurden in dieser Unterkunft zusätzliche Sicherheits- und Hygienemaßnahmen unternommen.
- Übernachtungen (Aufenthalt 1 Nacht) ist mit Zuschlag von € 15 zu rechnen
- Abzug HP auf Frühstückspension: € 10,00
- Abzug Nicht-Konsumation HP: € 10,00
- Ortstaxe: Sommer/Winter: € 2,80 / € 2,90
- Haustiere ohne Verpflegung: € 17,00
- Flughafentransfer: € 30,00/Person/Stecke (Werktags)*
- Einzelzimmerzuschlag: € 25,00
- E-Ladestation € 15,00/Aufladung
- Zahlung mit Bar, Visa, Mastercard, EC- oder Bankomat-Karte möglich
- Check In: Check-in Zeiten sind von 13:00 bis 18:00 (Bitte beachten sie wenn sie HP gebucht haben und nach 17:00 Uhr ankommen, sollten Sie sich telefonisch oder per Mail vorher melden um das Menü auszuwählen. Da nach 17:00 Uhr das Menü von der Küche fixiert wird und keine Auswahl mehr möglich ist!)
- Falls Sie nach 18:00 Uhr anreisen, bitten wir Sie ebenfalls vorher Kontakt mit uns aufzunehmen, damit wir Sie über die Handhabung informieren können.
- Check out: Check-out Zeiten sind von 7:00 bis 10:30 Uhr. (Bitte beachten Sie das ein Check-out vor 8:00 eine Bezahlung der Rechnung am Vortag erfordert, da die Rezeption erst ab 8:00 Uhr besetzt ist!)
- Ein Late-Check-out ist nur mit vorheriger Absprache und bis spätestens 11:30 Uhr möglich
- A la Carte Restaurant: Warme Küche gibt es von Mittwoch-Samstag von 17:30 bis 20:30 und an Sonn- und Feiertagen von 12:00 bis 20:30 (Bitte beachten Sie wenn Sie Frühstück gebucht haben, dass Montags und Dienstags das A la Carte-Restaurant geschlossen ist und Ihnen nur die Option auf HP an diesen 2 Tagen gibt.)
- HP-Abendessen 18:00 bis 19:30 Uhr
- A-La Carte-Restaurant warme Küche Mittwoch bis Samstag 17:30 bis 20:00 – 20:30, Sonn- & Feiertage 12:00 bis 14:00 & 18:00 bis 20:00 – 20:30
* Flughafenstransfer:
- Einzelpersonen € 50,00 (Werktags) pro Strecke
- Ab 2 Personen € 30,00/Person (Werktags) pro Strecke
- Ab 4 Personen Pauschal € 100,00 (Werktags)
- An Sonn- und Feiertagen Zuschlag € 20,00/Person pro Strecke
- An Sonn- und Feiertagen Zuschlag € 40,00/4 Personen pro Strecke
Änderungen aller Preise Tagesaktuell vorbehalten!